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TÜV geprüfte Kundenzufriedenheit: Gut
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Wärmepumpe Förderung Mecklenburg-Vorpommern: Die Übersicht

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Bundesland Mecklenburg-Vorpommern auf einer Deutschlandkarte markiert
Wärmepumpe Förderung Mecklenburg-Vorpommern: Das Wichtigste in Kürze
  • Der Großteil der öffentlichen Förderungen werden von dem Landesförderungsinstitut Mecklenburg-Vorpommern bereitgestellt
  • Die zwei Programme Klimaschutzprojekte in (nicht) wirtschaftlich tätigen Organisationen richtet sich an Organisationen und Körperschaften bei der Umsetzung von Maßnahmen, die der Treibhausgaseinsparung dienen.
  • Die Modernisierungsrichtlinie ist ein Programm für Eigentümerinnen und Eigentümer zur finanziellen Unterstützung bei Modernisierungsmaßnahmen von Miet- und Genossenschaftswohnungen und selbst genutzten Wohneigentum.
  • Über die landeseigenen Förderprogramme hinaus können Sie bundesweite Förderungen vom BAFA und der KfW beantragen.

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine Förderung von Wärmepumpen

Die Förderung von Wärmepumpen spielt im Jahr 2023 eine immer wichtigere Rolle. Angesichts der dringenden Notwendigkeit, den Klimawandel einzudämmen und den CO2-Ausstoß zu reduzieren, setzt die Bundesregierung verstärkt auf umweltfreundliche Heizlösungen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf effizienten und nachhaltigen Wärmepumpen. Seit der Fortschreibung des Bundesprogramms Energieeffizienz in Gebäuden (BEG) im Juli 2022 wurde die Förderlandschaft vereinfacht.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist nun für Einzelmaßnahmen im Bereich der Wärmepumpenförderung zuständig (BEG EM), während die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ausschließlich Komplettsanierungen und Neubauten im Wohn- und Nichtwohngebäudebereich fördert (BEG WG und BEG NWG). Diese klare Aufteilung der Zuständigkeiten erleichtert das gesamte Förderverfahren erheblich und bietet den Antragstellern eine bessere Orientierung.

Neben den Förderprogrammen des Bundes wie dem BEG gibt es auch regionale Fördermöglichkeiten von Bundesländern, Städten oder Gemeinden für die Installation einer Wärmepumpe. Um die regionalen Förderprogramme optimal nutzen zu können, werden im folgenden Beitrag alle zusätzlichen Fördermöglichkeiten des Landes Mecklenburg-Vorpommern vorgestellt.

Weitere Informationen zur allgemeinen Förderung einer Wärmepumpe finden Sie in dem folgenden Artikel:

Wärmepumpe Förderung 2023 im Überblick

Symbolisches Schaubild der Wärmepumpe Förderung

Förderprogramme für Wärmepumpen in Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es eine Vielzahl von Förderprogrammen speziell für den Einbau und die Nutzung von Wärmepumpen. Diese Programme bieten finanzielle Anreize und Unterstützung, um den Umstieg auf umweltfreundliche Heizsysteme zu erleichtern. Förderprogramme im Überblick:

  • Klimaschutz-Projekte in wirtschaftlich tätigen Organisationen
  • Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen
  • Modernisierungsrichtlinie
  • Regenerative Energieversorgung für Kommunen im ländlichen Raum
Info:

Das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V) ist die zentrale Förderbank in Mecklenburg-Vorpommern. Sie wurde in 1994 gegründet und stellt Förderungen in den Bereichen Wirtschaft, Infrastruktur, Wohnraum, Agrar/Forst/Fischerei und Energie. Das Institut unterstützt Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen bei der finanziellen Realisierung verschiedener Maßnahmen und Projekte.

Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen

Das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern hat zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Energieeinsparung und Emissionsminderung das Programm “Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen” eingeführt. Das Programm ist noch bis zum 31.12.2023 offen.

Förderkredit oder Zuschuss?

Bei diesem Programm handelt es sich um eine Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss. 

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen, die direkt oder indirekt der Treibhausgaseinsparung dienen. Darunte fallen mitunter Projekte, wie der Einsatz regenerativer und enerneuerbarer Energien, nachhaltiger Wärmeerzeugung, dem Einsatz nichtfossiler Kraftstoffe, wie auch Vorplanungsstudien. Der Zuschuss wird für die Projektplanung, Investitionen, Untersuchungen und Gutachten sowie einer Datenauswertung vergeben.

Nicht gefördert werden mitunter Ausgaben für den Grunderwerb, der Beschaffung von Fahrzeugen mit herkömmlichen Antrieb, Werbe- oder Repräsentationskosten, Personalkosten und erstattungsfähige Umsatz- und Mehrwertsteuer.

Wer wird gefördert?

Förderungsberechtigt sind Organisationen ohne wirtschaftliche Tätigkeit - darunter fallen Körperschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts, Vereine, Verbände und Stiftungen. 

Wie wird gefördert?

Der Zuschuss beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Im Ausnahmefall kann ein Bonus gewährt werden, welcher den Zuschuss auf bis zu 80 % hebt. Es werden nur Ausgaben gefördert, die mindestens insgesamt 20.000 € betragen.

Mecklenburg-Vorpommern fördert unter Nutzung von Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Fördervoraussetzungen 

Um förderberechtigt zu sein, muss das Projekt in Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt werden und sich nachweislich im Eigentum des Anstragstellenden befinden. Für das Projekt müssen die notwendigen Genehmigungen vorliegen und die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein. Es darf nicht gestartet werden, bevor die Zuwendung bewilligt wurde. Die Amortisationszeit und Zweckbindungsfrist liegt bei mindestens fünf Jahren.

Antragstellung 

Die Antragsstellung erfolgt über das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Die Anträge sind schriftlich einzureichen. 

Kumulierung möglich?

Vor Antragsstellung müssen Antragsstellende die Bemühungen nachweisen bereits andere Förderung beantragt zu haben. Diese sind vorerst auszuschöpfen. Eine Kumulierung mit anderen Landes- und Bundesförderungen ist grundsätzlich möglich, solange die anderen Förderprogramme eine Kumulierung erlauben. 

Alle Details zur Förderung finden Sie auf der Website des Lfi-mv.

Klimaschutz-Projekte in wirtschaftlich tätigen Organisationen

Das Programm “Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen” ähnelt sich stark mit dem vorherigen Programm. Diese Förderung richtet sich jedoch an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern, Genossenschaften und Contracting-Unternehmen. Mitinbegriffen sind Vereine, Verbände und Stiftungen, Gesellschaften, Körperschafte und Anstalten des öffentlichen Rechts bei wirtschaftlicher Betätigung. Es werden die gleichen Maßnahmen gefördert, wie auch bei dem vorherigen Programm.

Die Höhe der Förderung beträgt hier ebenfalls maximal 50 % der förderfähigen Gesamtkosten. In Ausnahmefällen steigt dieser Betrag jedoch nur auf 60 %. 

Alle Details zur Förderung finden Sie auf der Website des Lfi-mv.

Foto von zwei Monteuren, die eine Wärmepumpe installieren

Modernisierungsrichtlinie

Der Förderkredit gewährt Zuwendungen zur Modernisierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen und selbst genutzten Wohneigentum. Das Programm endet voraussichtlich Ende 2026 außer Kraft.

Förderkredit oder Zuschuss?

Bei diesem Programm handelt es sich um ein zinsloses Darlehen mit einem Teilschuldenerlass durch einen Tilgungsnachlass.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen an Gebäuden, die alter als 10 Jahre alt sind. Zu bauliche Modernisierungsmaßnahmen zählen Maßnahmen, die den gebrauchswert der Immobilie nachhaltig erhöht, die Wohnverhältnisse verbesser, nachhaltige Einsparungen von Energie und Wasser ermöglichen und CO2-Emissionen reduzieren und Barrierefreiheit ermöglichen. Auch die Nachrüstung von Personenförderungssystemen und Liften, der Einbau von Smart-Home Komponenten und der Installation von gebäudeintegrierter Lade- und Leitungsinfrastruktur für E-Mobilität fallen darunter.

Bei Gebäuden, die in den letzten 10 Jahren gebaut wurden, werden Maßnahmen zur Heizenergieeinsparung gefördert. 

Wer wird gefördert?

Förderungsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer von Miet- und Genossenschaftswohnungen oder selbst genutzten Wohneigentums. 

Wie wird gefördert?

Es werden bis zu 80 % der Ausgaben gefördert. Höchstgrenzen sind dabei 1.500 € pro qm Wohnfläche oder insgesamt 120.000 € pro Wohneigentum. Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten von jeweils 50 %: nach der Hälfte des Projekts und nach Fertigstellung des Projekts.

Fördervoraussetzungen 

Die Förderungsvoraussetzungen liegen bei Anforderungen an die Wohnungen wie auch technische Anforderungen. Hierzu zählen beispielsweise das Alter der Wohnung, den Wohnzweck der bauliche Maßnahmen, der technischen und flächenmäßigen Eignung dieser Maßnahmen und der Einhaltung aller Verordnungen, wie dem Bauordnungsrecht, Denkmalschutz oder der Wohnflächenverordnung. 

Antragstellung 

Das Antragsverfahren erfolgt schriftlich über das Landesförderungsinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Der Antrag muss eingereicht werden, bevor das Vorhaben begonnen wird.

Kumulierung möglich?

Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Zuwendungen ist grundsätzlich möglich, solange es sich nicht um Förderungen für dieselben zuwendungsfähigen Ausgaben handet oder die Summe der Zuwendungen nicht 80 % der Gesamtausgaben überschreitet.

Alle Details zur Förderung finden Sie auf der Website des Lfi-mv.

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Regenerative Energieversorgung für Kommunen im ländlichen Raum

Das Programm "Regenerative Energieversorgung für Kommunen im ländlichen Raum" ist eine Förderung des Staatlichen Amts für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (Stalu-mv). Es unterstützt Kommunen im ländlichen Raum mit Zuschüssen für erneuerbare Energien, wie Solarthermie, Wärmepumpen und Speicher zur Einsparung von Treibhausgasen. Das Programm endet voraussichtlich am 31.12.2023

Förderkredit oder Zuschuss?

Bei diesem Förderprogramm handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zur Projektförderung als Anteilfinanzierung. Der Zuschuss wird auf Basis der zuwendungsfähigen Ausgaben berechnet.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen zur Kälte- und Wärmeerzeugung, welche die Treibhausgaseinsparung ermöglicht. Dazu zählen:

  • Biomassenutzungsanlagen
  • Solarthermie
  • Geothermie und Wärmepumpen
  • Infrastrukturmaßnahmen bis zu 500.000 € wie Nahwärmenetze und Speicher

Zu den zuwendungsfähigen Ausgaben zählen Ausgaben für Projektplanung, Investitionen, Gutachten und Analysen, wie auch Datenauswertungen und -visualisierungsysteme. Nicht zuwendungsfähig sind Ausgaben für Grunderwerb, Werbung und Repräsentation, Personalausgaben, Finanzierungsausgaben, Eigenleistungen sowie Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.

Wer wird gefördert?

Förderungsberechtigt sind Kommunen und Gemeindeverbände bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner in Mecklenburg-Vorpommern, die nicht wirtschaftlich tätig sind. Melden Sie sich für ein Projekt an, müssen Sie deren Eigentümerin oder Eigentümer sein und über eine Nutzungsberechtigung verfügen.

Wie wird gefördert?

Die Höhe der Zuwendung beschränkt sich auf 90 % der zunwendungsfähigen Ausgaben. Für Vorplanungs- oder Machbarkeitsstudien zum Aufbau von Energieversorgungsstrukturen können bis zu 100 % Zuwendung gewährt werden. Der effektive Fördersatz liegt letztendlich bei 67,5 % und 75 %. Die Auszahlung kann in Teilen erfolgen, wenn der Betrag über 25.000 € liegt.

Fördervoraussetzungen 

Um den Zuschuss beantragen zu können muss Ihr Projekt folgende Anforderungen erfüllen:

Ihre Ausgaben müssen bei mindestens 10.000 € liegen, im Fall von Studien bei mindestens 5.000 €. Das Projekt ist technologisch und bauchtechnisch geplant und ergibt im Hinblick auf Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit einen Sinn. Das Projekt muss zudem mit dem Aktionsplan Klimaschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern übereinstimmen und nicht in Widerspruch mit örtlichen Entwicklungsstrategien liegen. Die Amortisationszeit des Projektes muss über fünf Jahren liegen.

Antragstellung 

Die Anträge sind schriftlich beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg einzureichen. Die Dokumente und benötigten Formulare finden Sie auf der Website des Stalu-mv.

Kumulierung möglich?

Kumulierungen mit anderen Mitteln des Landes Mecklenburg-Vorpommern oder des Bundes auf Zuschuss- oder Darlehensbasis sind möglich, solange diese es erlauben. Jegliche Kumulierungen sind der Bewilligungsbehörde (Stalu-mv) mitzuteilen.

Fazit

Die Wärmepumpenförderung in Mecklenburg-Vorpommern bietet attraktive finanzielle Unterstützung für den Einsatz umweltfreundlicher Heiztechnologien. Durch die Förderprogramme können Hausbesitzer ihre Heizkosten senken, die Umwelt entlasten und einen Beitrag zur Energiewende leisten. Mit den verschiedenen Fördermöglichkeiten ist es einfacher denn je, auf eine effiziente und nachhaltige Wärmeversorgung umzusteigen.

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