
Allgemeine Förderung von Wärmepumpen
Die Förderung von Wärmepumpen spielt im Jahr 2023 eine immer wichtigere Rolle. Angesichts der dringenden Notwendigkeit, den Klimawandel einzudämmen und den CO2-Ausstoß zu reduzieren, setzt die Bundesregierung verstärkt auf umweltfreundliche Heizlösungen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf effizienten und nachhaltigen Wärmepumpen. Seit der Fortschreibung des Bundesprogramms Energieeffizienz in Gebäuden (BEG) im Juli 2022 wurde die Förderlandschaft vereinfacht.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist nun für Einzelmaßnahmen im Bereich der Wärmepumpenförderung zuständig (BEG EM), während die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ausschließlich Komplettsanierungen und Neubauten im Wohn- und Nichtwohngebäudebereich fördert (BEG WG und BEG NWG). Diese klare Aufteilung der Zuständigkeiten erleichtert das gesamte Förderverfahren erheblich und bietet den Antragstellern eine bessere Orientierung.
Neben den Förderprogrammen des Bundes wie dem BEG gibt es auch regionale Fördermöglichkeiten von Bundesländern, Städten oder Gemeinden für die Installation einer Wärmepumpe. Um die regionalen Förderprogramme optimal nutzen zu können, werden im folgenden Beitrag alle zusätzlichen Fördermöglichkeiten des Landes Rheinland-Pfalz vorgestellt.
Weitere Informationen zur allgemeinen Förderung einer Wärmepumpe finden Sie in dem folgenden Artikel:
Wärmepumpe Förderung 2023 im Überblick

Förderprogramme für Wärmepumpen in Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz gibt es eine Vielzahl von Förderprogrammen speziell für den Einbau und die Nutzung von Wärmepumpen. Diese Programme bieten finanzielle Anreize und Unterstützung, um den Umstieg auf umweltfreundliche Heizsysteme zu erleichtern.
Förderprogramme im Überblick:
- Förderung der Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum
- Förderung der Modernisierung vermieteten Wohnraums
- Effizienzkredit RLP
- KIPKI und KKP
Förderung Modernisierung selbst genutzten Wohnraums (505)
Die Förderung der Modernisierung selbst genutzten Wohnraums ist eine Darlehensförderung der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz für Eigentümerinnen und Eigentümer. Das Förderprogramm ist am 01.01.2023 in Kraft getreten.
Förderkredit oder Zuschuss?
Bei diesem Förderprogramm handelt es sich um ein Darlehen bei der ISB. DIe Höhe des Darlehens orientiert sich an der Haushaltsgröße und begrenzt sich auf die Höhe der Investitionskosten. Tilgungszuschüsse sind möglich, wenn es sich um ein Haushalt mit geringerem Einkommen handelt.
Was wird gefördert?
In Programm Modernisierung selbst genutzten Wohnraums werden bauliche Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen gefördert. Darunter fallen Maßnahmen für barrierefreies Wohnen, nachhaltige Wärme- und Wasserversorgung, die Verbesserung der Sanitäreinrichtungen und Wohnverhältnisse, den Ausbau von Dachgeschossen und dem Wohnumfeld, wie Spielplätze und Grünflächen.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Eigentümerinnen und Eigentümer oder Nutzungsberechtigte von selbst genutzten Wohneigentum. Die Einkommensgrenze richtet sich nach § 13 Abs. 2 des Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG): Die Einkommensgrenzen von 15.000 € für Einpersonenhaushalte und 21.500 € für Zweipersonenhaushalte darf nicht über 60 % überschritten werden.
Wie wird gefördert?
Förderungsberechtigte in einem 4-Personenhaushalt erhalten ein Darlehen von maximal 100.000 € - für jedes weitere Haushaltsmitglied können weitere 5.000 € berechnet werden. Das Darlehen ist jedoch niemals höher, als die Investitionskosten. Förderungsberechtigte, welche die Einkommensgrenze um nicht mehr als 10 % überschreiten erhalten auf das Darlehen einen Tilgungszuschuss von max. 25 %. Bei eine Überschreitung von maximal 60 % können max. 15 % Tilgungszuschuss beantragt werden.
Fördervoraussetzungen
Erfüllen Sie die Einkommensvoraussetzungen, müssen Sie dies im Vorhinein nachweisen. Außerdem müssen sich die Modernisierungsmaßnahmen an die baurechtlichen Vorschriften halten. Gegebenenfalls müssen Sie zudem ein*e Energieeffizienzexpert*in hinzuziehen, wenn Ihr modernisierter Wohnraum mindestens den Effizienzhausstandard 85 oder 55 (BEG) erreicht. Bei der Modernisierung darf es sich um keine Einliegerwohnung handeln und die Wohnung darf nicht durch ein Darlehen des Programms “Wohnraumförderung - Bildung von selbst genutztem Wohnraum und Erwerb von Genossenschaftsanteilen” gefördert wurde.
Antragstellung
Der Antrag muss zusammen mit einen Antrag auf Gewährung der ISB-Darlehen gestellt werden. Alle zugehörigen Unterlagen müssen schriftlich bei der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung Ihres Gebiet eingereicht werden.
Kumulierung möglich?
Es dürfen keine weiteren Programme aufgenommen werden, die den selben Zweck bedienen. Eine Kumulierung mit den Förderprogrammen “Zinszuschüsse für Investitionen im Bereich der Energieeffizienz und der Energieversorgung einschließlich erneuerbaren Energien” und “Förderprogramm für hochenergieeffiziente Gebäude” ist möglich.
Das gesamte Förderprogramm finden Sie auf der Website der ISB oder des BMWK.
Förderung der Modernisierung vermieteten Wohnraums (553)
Das Förderprogramm Modernisierung vermieteten Wohnraums ist ein Programm der Investitions- und Strukturbank Rheinland Pfalz (ISB), welches Eigentümerinnen und Eigentümern bei Modernisierung von Mietwohnungen mit einem Darlehen und Tilgungszuschüssen von bis zu 45 % unterstützt. Das Programm ist am 01.01.2023 in Kraft getreten.
Bei diesem Programm handelt es sich um eine Ähnliche Ausführung wie des Förderprogramms Modernisierung selbstgenutzten Wohnraums (505). Der höchste Förderungsbeitrag liegt hier jedoch bei 140.000 €, für eine klimagerechte Modernisierung sogar bei 175.000 €. Der Mindestbetrag liegt bei 5.000 € pro Wohnung.
Das ganze Programm finden Sie auf der Website der ISB oder des BMWK.

Weitere Förderprogramme
Der Effizienzkredit RLP (603) der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz dient der finanziellen Unterstützung von KMU, MidCap-Unternehmen und Freiberufler*innen bei Investitionen und Betriebsmitteln mit positivem Umwelteffekt. Umschuldungen, abgeschlossene Vorhaben und Anschlussfinanzierungen sind ausgeschlossen. Der Kredithöchstbetrag liegt bei 10 Mio. Euro mit einer Laufzeit von bis zu 20 Jahren. Gefördert werden mitunter Vorhaben zu Energie- und Ressourceneinsparung, Abfallverminderung, Lärmreduzierung, Digitalisierung und die Nutzung erneuerbarer Energien.
Alle Informationen zu diesem Kredit finden Sie auf der Website der ISB.
Das ISB-Darlehen Wohneigentum Universell (710) ist ein Programm der ISB, welches Privatpersonen finanziell bei Modernisierungsmaßnahmen, dem Neukauf und Ankauf privater Immobilien unterstützt. Davon ausgenommen sind Zweitwohnungen und Ferienwohnungen. Der Darlehensbetrag liegt bei mindestens 25.000 € und maximal bei 100.000 €. Der Eigenkapitalanteil muss bei mindestens 10 % liegen. Die Tilgung beträgt 2,5 % - Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer, die das 55. Lebensjahr abgeschlossen haben erhalten 4 % Tilgung. 10 % Sondertilgung sind möglich.
Mehr zu diesem Programm finden Sie auf der Website der ISB.
Die Programme KIPKI (Kommunales Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation) und KKP (Kommunaler Klimapakt) sind vom Land Rheinland-Pfalz aufgestellte Hilfestellungen für Kommunen, Gemeinden und Kreise. Das KIPKI stellt seit Juli 2023 eine einwohnerbezogene Pauschalförderung von 180 Mio. Euro für alle Verbandsgemeinschaften, kreisfreien Städte und Landkreise bereit. Weitere 60 Mio. Euro werden für einen Wettbewerb für kommunale Gebietskörperschaften und private Untenehmen bereitgestellt, um Klimaschutzmaßnahmen durchzusetzen. Der KKP ist ein Leistungsversprechen, dem Kommunen seit März 2023 beitreten können, um sich zu den Klimazielen zu bekennen. Im Gegenzug werden Kommunen mit gezielten Analysen, Beratungen, Strategien und Projektbegleitungen unterstützt.
Mehr zum KIPKI finden Sie hier. Mehr zum KKP finden Sie hier.
Das Förderprogramm Junges Wohnen (558) der ISB ist speziell an Eigentümerinnen und Eigentümer von Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen gerichtet für die Modernisierung von Wohnraum. Mittels eines Darlehens der ISB werden Barrierefreiheit, energetische Modernisierung, Nachhaltigkeit, die Nutzung regenerativer Energien wie auch die allgemeine Verbesserung der Wohnverhältnisse finanziert. Das Darlehen beträgt pro Wohnplatz maximal 60.000 € - bei klimagerechter Modernisierung 100.000 € . Es müssen jedoch mindestens 5.000 € pro Wohnplatz beantragt werden. Der Darlehensbetrag ist begrenzt auf die Investitionskosten.
Alle Infos zum Förderprogramm gibt es auf der Website der ISB.
Fazit
Die Wärmepumpenförderung in Rheinland-Pfalz bietet attraktive finanzielle Unterstützung für den Einsatz umweltfreundlicher Heiztechnologien. Durch die Förderprogramme können Hausbesitzer ihre Heizkosten senken, die Umwelt entlasten und einen Beitrag zur Energiewende leisten. Mit den verschiedenen Fördermöglichkeiten ist es einfacher denn je, auf eine effiziente und nachhaltige Wärmeversorgung umzusteigen.
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