
Allgemeine Förderung von Wärmepumpen
Die Förderung von Wärmepumpen spielt im Jahr 2023 eine immer wichtigere Rolle. Angesichts der dringenden Notwendigkeit, den Klimawandel einzudämmen und den CO2-Ausstoß zu reduzieren, setzt die Bundesregierung verstärkt auf umweltfreundliche Heizlösungen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf effizienten und nachhaltigen Wärmepumpen. Seit der Fortschreibung des Bundesprogramms Energieeffizienz in Gebäuden (BEG) im Juli 2022 wurde die Förderlandschaft vereinfacht.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist nun für Einzelmaßnahmen im Bereich der Wärmepumpenförderung zuständig (BEG EM), während die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ausschließlich Komplettsanierungen und Neubauten im Wohn- und Nichtwohngebäudebereich fördert (BEG WG und BEG NWG). Diese klare Aufteilung der Zuständigkeiten erleichtert das gesamte Förderverfahren erheblich und bietet den Antragstellern eine bessere Orientierung.
Neben den Förderprogrammen des Bundes wie dem BEG gibt es auch regionale Fördermöglichkeiten von Bundesländern, Städten oder Gemeinden für die Installation einer Wärmepumpe. Um die regionalen Förderprogramme optimal nutzen zu können, werden im folgenden Beitrag alle zusätzlichen Fördermöglichkeiten des Landes Sachsen vorgestellt.
Weitere Informationen zur allgemeinen Förderung einer Wärmepumpe finden Sie in dem folgenden Artikel:
Wärmepumpe Förderung 2023 im Überblick

Förderprogramme für Wärmepumpen in Sachsen
In Sachsen gibt es eine Vielzahl von Förderprogrammen speziell für den Einbau und die Nutzung von Wärmepumpen. Diese Programme bieten finanzielle Anreize und Unterstützung, um den Umstieg auf umweltfreundliche Heizsysteme zu erleichtern.
Förderprogramme im Überblick:
- SAB Förderergänzungsdarlehen
- SAB Sachsenkredit “Nachhaltiges Kommunaldarlehen”
- Weitere Förderprogramme
SAB Förderergänzungsdarlehen
Das Förderergänzungsdarlehen der SAB fördert Wohnungsbau und Modernisierung für Privatpersonen, um bei der Finanzierung von selbstgenutzem Wohneigentum zu unterstützen.
Förderkredit oder Zuschuss?
Bei diesem Programm handelt es sich um ein Darlehen. Die Höhe und die Dauer der Zinsfestschreibung individuell zwischen den Antragstellenden und der SAB ausgemacht.
Was wird gefördert?
In diesem Programm werden Maßnahmen zur Schaffung, Sanierung, Modernisieren, wie auch zum Bau-, Um- und Ausbau von Wohnimmobilien gefördert.
Wer wird gefördert?
Förderungsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnraum. Bei Bauvorhaben sind auch die Personen berechtigt, die dafür rechtlicht und wirtschaftlich verantwortlich sind.
Wie wird gefördert?
Beim SAB Förderungsergänzungsdarlehen wird das Darlehen nach Baufortschritt oder für die Zahlung eines Kaufpreises ausgezahlt. Der Zinssatz wird im Vorhinein festgelegt und ab der Auszahlung erhoben. Die Rückzahlung erfolgt in monatlichen Raten. Der Tilgungssatz pro Jahr sollte mindestens 2 % betragen.
Fördervoraussetzungen
Um förderungsberechtigt zu sein müssen Sie Eigentümerin oder Eigentümer einer Immobilie sein oder bei Bauvorhaben die dafür rechtlich und wirtschaftlich befugte Person. Sie müssen in der Lage sein die finanzielle Belastung durch die Aufwendungen zu tragen. Da es sich um ein Ergänzungsdarlehen handelt, muss Ihr Projekt bereits mit anderen Mitteln der EU, des Bundes oder Landes gefördert werden. Außerdem muss das Darlehen durch die Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch abgesichert werden.
Antragstellung
Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens bei der SAB gestellt werden. Anträge für vermietete Objekte müssen schriftlich eingereicht werden, während Anträge für selbstgenutzte Immobilien elektronisch zu stellen sind. Die Unterlagen und weitere Informationen finden Sie auf der Website der SAB.
Kumulierung möglich?
Da es sich um ein Ergänzungsdarlehen handelt, muss das Projekt bereits mit anderen Mitteln der EU, des Bundes oder Landes gefördert werden.
Alle Informationen zu diesem Programm finden Sie auf der Website der SAB.

SAB Sachsenkredit “Nachhaltiges Kommunaldarlehen”
Der SAB Sachsenkredit “Nachhaltiges Kommunaldarlehen” ist ein Darlehen zur Finanzierung nachhaltiger kommunaler Investitionen im Bereich Klimaschutz und damit in Zusammenhang stehende Vorhaben.
Förderkredit oder Zuschuss?
Bei diesem Programm handelt es sich um ein Darlehen mit Zinsbindung bis zu 10 Jahren bei 10-jähriger Zinsvergünstigung - Laufzeiten bis zu 40 Jahre sind möglich.
Was wird gefördert?
Zu förderungsfähigen Maßnahmen zählen Investitionen zum Klimaschutz, Anpassungen an den Klimawandel und damit verbundene Vorhaben.
Wer wird gefördert?
In im Programm “Nachhaltiges Kommunaldarlehen” werden Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände und rechtlich unselbstständige Eigen- und Regiebetriebe in Sachsen gefördert.
Wie wird gefördert?
Das zur Verfügung gestellte Darlehen liegt zwischen 150.000 € und 20 Mio. €. Die Auszahlung erfolgt mit einem Mal oder in zwei Teilauszahlungen. Die Rückzahlung erfolgt quartalsweise in Raten mit bis zu 3 tilgungsfreien Jahren. Eine vorzeitige Darlehensrückzahlung wird für Kommunen und kommunale Zweckverbände ausgeschlossen.
Fördervoraussetzungen
Um förderberechtigt zu sein, müssen Antragstellende der Darlehenshöhe entsprechend Kreditermächtigt sein. Außerdem müssen die Nachhaltigkeitskriterien in mindestens einem Modul eingehalten werden sowie andere Fördermittel Dritter vorrangig eingesetzt werden.
Antragstellung
Die Beantragung erfolgt schriftlich an die SAB. Antragsdokumente und Merkblätter gibt es auf der Förderseite der SAB.
Kumulierung möglich?
Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist erlaubt, solange Beihilfe-Höchstgrenzen nicht überschritten werden.
Alle Infos zu diesem Förderprogramm finden Sie auf der Website der SAB.
Weitere Förderprogramme
Mit den Konsortialkrediten unterstützt die SAB Unternehmen und Gebietskörperschaften bei der Finanzierung von sächsischen Unternehmensvorhaben. Mitunter werden Infrastrukturvorhaben im Bereich Energie- und Wärmeversorgung und Investitionen in erneuerbare Energien gefördert. Jedoch auch im Bereich Verkehr, Infrastruktur, Umwelt und Landwirtschaft wird unterstützt. Die Konditionen werden individuell abgesprochen. Der Kreditanteil sollte grundsätzlich jedoch nicht unter 5 Mio. € liegen.
Alle Infos zu diesem Förderprogramm gibt es auf der Website der SAB.
Das Förderprogramm Familienwohnen fördert Personen, die sich Wohneigentum zur Eigennutzung anschaffen wollen, oder selbst genutzten Wohnraum beim Erwerb modernisieren wollen. Die Kredithöhe liegt bei bis zu 50.000€ pro Kind (u18). Zusatzförderungen sind möglich für Haushalte mit geringen Einkünften, Personen mit Schwerbehinderungen und für den Erwerb unter dem Programm “Jung kauft Alt”. Je nach Kredithöhe erfolgt die Auszahlung in 1 bis 5 Teilbeträgen innerhalb eines Jahres. Die maximale Kredithöhe liegt bei 500.000 €.
Alle Infos zum Programm Familienwohnen finden Sie auf der Website der SAB.
Fazit
Die Wärmepumpenförderung in Sachsen bietet attraktive finanzielle Unterstützung für den Einsatz umweltfreundlicher Heiztechnologien. Durch die Förderprogramme können Hausbesitzer ihre Heizkosten senken, die Umwelt entlasten und einen Beitrag zur Energiewende leisten. Mit den verschiedenen Fördermöglichkeiten ist es einfacher denn je, auf eine effiziente und nachhaltige Wärmeversorgung umzusteigen.
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