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Wärmepumpe Förderung Sachsen-Anhalt 2023: Die Übersicht

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Bundesland Sachsen-Anhalt auf einer Deutschlandkarte markiert
Wärmepumpe Förderung Sachsen-Anhalt: Das Wichtigste in Kürze
  • Ein Großteil der Förderprogramme läuft über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
  • Das Förderprogramm Sachsen-Anhalt MODERN födert Privatpersonen und gewerbliche Vermietende mit einem Darlehen für altersgerechtes Umbauen, energieeffizientes Sanieren und allg. Modernisierungsmaßnahmen.
  • Das Programm IB-Bau und Modernisierungsdarlehen fördert KMU, natürliche Personen, die ein Unternehmen gründen möchten und Freiberuflermit einem Darlehen für Investitionen und Umbaumaßnahmen wie auch Verbesserungen der Energieeffizienz.
  • Im Programm WOHNRAUM HERRICHTEN werden Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnraum im Sachsen-Anhalt anhand eines Zuschusses gefördert, der in Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen investiert werden kann.
  • In vielen Programmen werden Wärmepumpen nur als Modernisierungsmaßnahme mitgefördert und nicht direkt gefördert.
  • Zu diesen Programmen gehören das IB-Förderdarlehen: Bau oder Erwerb einer neuen Immobilie, Erwerb bestehender Immobilien und das IB-Wohneigentumsprogramm: Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum.

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine Förderung von Wärmepumpen

Die Förderung von Wärmepumpen spielt im Jahr 2023 eine immer wichtigere Rolle. Angesichts der dringenden Notwendigkeit, den Klimawandel einzudämmen und den CO2-Ausstoß zu reduzieren, setzt die Bundesregierung verstärkt auf umweltfreundliche Heizlösungen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf effizienten und nachhaltigen Wärmepumpen. Seit der Fortschreibung des Bundesprogramms Energieeffizienz in Gebäuden (BEG) im Juli 2022 wurde die Förderlandschaft vereinfacht.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist nun für Einzelmaßnahmen im Bereich der Wärmepumpenförderung zuständig (BEG EM), während die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ausschließlich Komplettsanierungen und Neubauten im Wohn- und Nichtwohngebäudebereich fördert (BEG WG und BEG NWG). Diese klare Aufteilung der Zuständigkeiten erleichtert das gesamte Förderverfahren erheblich und bietet den Antragstellern eine bessere Orientierung.

Neben den Förderprogrammen des Bundes wie dem BEG gibt es auch regionale Fördermöglichkeiten von Bundesländern, Städten oder Gemeinden für die Installation einer Wärmepumpe. Um die regionalen Förderprogramme optimal nutzen zu können, werden im folgenden Beitrag alle zusätzlichen Fördermöglichkeiten des Landes Sachsen-Anhalt vorgestellt.

Weitere Informationen zur allgemeinen Förderung einer Wärmepumpe finden Sie in dem folgenden Artikel:

Wärmepumpe Förderung 2023 im Überblick

Symbolisches Schaubild der Wärmepumpe Förderung

Förderprogramme für Wärmepumpen in Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt gibt es eine Vielzahl von Förderprogrammen speziell für den Einbau und die Nutzung von Wärmepumpen. Diese Programme bieten finanzielle Anreize und Unterstützung, um den Umstieg auf umweltfreundliche Heizsysteme zu erleichtern. 

Förderprogramme im Überblick:

  • Sachsen-Anhalt MODERN
  • IB-Bau und Modernisierungsdarlehen
  • Sachsen-Anhalt WOHNRAUM HERRICHTEN
  • Weitere Förderprogramme
Info:

Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) ist die zentrale Förderbank des Bundeslandes Sachsen-Anhalt. Sie wurde in gegründet und fördert Unternehmen, Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen wie auch Gründer. Die IB unterstützt mitunter in Energiehilfen, Corona-Hilfen, bei Immobilienvorhaben, zum Thema Umwelt und Energie, und Weiterbildungen.

Sachsen-Anhalt MODERN

Der Förderkredit MODERN der Investitionsbank Sachsen-Anhalt ist ein Darlehen zur energieeffizienten und altersgerechten Wohnraummodernisierung. Dies soll die Wohnqualität von selbst genutzten oder vermieteten Immobilien langfristig verbessern. 

Förderkredit oder Zuschuss?

Bei dieser Förderung handelt es sich um ein Darlehen bis zu 100 % des Finanzierungsbedarf, solange dieser maximal 50.000 € pro Wohneinheit beträgt. Die Darlehenslaufzeit beträgt bis zu 30 Jahre bei einem Tilgungsfreien Jahr.

Was wird gefördert?

Finanziert wird in den vier Bereichen “Altersgerecht Umbauen”, “Energieeffizient Sanieren”, allgemeine Modernisierungsmaßnahmen und den Obejekterwerb. In der folgenden Tabelle sind einige Maßnahmen der einzelnen Bereiche gelistet:

Bereich Maßnahmen
“Altersgerecht Umbauen”* Barriererereduzierender Umbau:
  • Rampen und Aufzüge
  • Anpassungen der Wohngeometrie
  • Sanitärräume
  • Gemeinschaftsräume
  • “Energieeffizient Sanieren”*
  • Wärmeeindämmung
  • Lüftungsanlagen
  • Wärmeerzeugungsanlagen, wie z. B. Solarthermie, Wärmepumpen, Fernwärme
  • allg. Modernisierungs-maßnahmen
  • Behebung baulicher Mangel
  • Instandsetzung und Modernisierung zur Gebrauchswertverbesserung
  • Erweiterungen und Ausbau
  • Verbesserung der Außenanlagen
  • Obejekterwerb solange die Maßnahmen für altersgerechtes Umbauen oder energieeffizienzes Sanieren einehalten werden, und es um wohnwirtschaftliche Nutzung aus mind. vier Wohneinheiten geht
    *Welche Maßnahmen genau in diese Kategorien fallen, finden Sie auf der Website der IB im Download-center

    Nicht finanziert werden hingegen Ferien- und Wochenendhäuser, Alten- und Pflegeheime, gewerblich genutzte Fläche, Öfen und Kamine sowie Photovoltaikanlagen.

    Wer wird gefördert?

    Förderungsberechtigt sind Privatpersonen und private Vermieterinnen und Vermieter, wie auch gewerbliche Vermietende und Wohnungsunternehmen.

    Wie wird gefördert?

    Gefördert wird anhand eines Annuitätendarlehens mit bis zu 50.000 € pro Wohneinheit und Programmteil. Das Darlehen muss einen Mindestbetrag von 10.000 € sein. Das Dalrheen muss innerhalb eines Jahres nach der Zusage in ein oder zwei Teilen abgerufen werden. Die Darlehenslaufzeit beträgt bis zu 30 Jahre bei einem Tilgungsfreijahr. Der Zinssatz ist je nach Maßnahme festgelegt und liegt zweischen 0,95 % und 2,30 %. 

    Fördervoraussetzungen 

    Um förderungsberechtigt zu sein müssen Sie vorher einige Voraussetzungen erfüllen: Sie müssen generell in der Lage sein sein die finanziellen Belastungen tragen zu können. Die Kosten müssen dabei in einem angemessenen Rahmen liegen. Bauen Sie ein Nichtwohngebäude zu einem Wohngebäude um, müssen Sie durch die Gemeinde nachweisen lassen, dass dies dem städtebaulichen Entwicklungskonzept entspricht. Zudem müssen Sanierungskosten höer als Erwerbskosten sein. 

    Antragstellung 

    Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme schriftlich bei der IB einzureichen. Alle Formulare und Dokumente können auf der Website der IB Sachsen-Anhalt heruntergeladen werden.

    Kumulierung möglich?

    Das Programm “Sachsen-Anhalt MODERN” ist mit anderen Fördermitteln kombinierbar.

    Alle Infos zum Förderprogramm finden Sie auf der Website der IB Sachsen-Anhalt oder des BMWK.

    Foto einer Wärmepumpe im Garten, ein Monteur steht im Fenster dahinter.

    IB-Bau und Modernisierungsdarlehen

    Das Förderprogramm IB-Bau und Modernisierungsdarlehen unterstützt finanziell bei der Modernisierung und Erweiterung von gewerblich genutzten Gebäude. Die Maßnehmen sollen insbesondere die Energieeffizienz verbessern und die Umwelt schützen. 

    Förderkredit oder Zuschuss?

    Bei diesem Kredit handelt es sich um ein Darlehen in Höhe des vollen Finanzierungsbedarf von bis zu 3 Mio. Euro. 

    Was wird gefördert?

    Finanziell gefördert werden Investitionen für gewerblich, eigengenutzte Gebäude, vor allem Errichtungsinvestitionen und Umbaumaßnahmen, wie auch Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Produktionsanlagen.

    Wer wird gefördert?

    Gefördert werden KMU, natürliche Personen, die ein Unternehmen gründen möchten, sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler.

    Wie wird gefördert?

    Der Darlehensbetrag kann bis zu 3 Mio. € groß sein und muss mindestens 25.000 € betragen. Die Darlehenslaufzeit beträgt maximal 20 Jahre, der Auszahlungskurs 100 %. Das Förderprogramm hat eine Zinsbindungsfrist von max. 10 Jahren, die Zinszahlungen sind monatlich zu zahlen. Eine tilgungsfreie Zeit von 2 Jahren ist möglich, ab dem Einsetzen der Tilgung sind auch die Zinsen zu leisten.

    Fördervoraussetzungen 

    Um förderungsberechtigt zu sein, dürfen sich Unternehmen nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden. Außerdem muss die Finanzierung gesichert sein und den Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag müssen nachgegangen werden.

    Antragstellung 

    Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme schriftlich bei der IB einzureichen. Alle Formulare und Dokumente können auf der Website der IB Sachsen-Anhalt heruntergeladen werden.

    Alle Infos finden Sie auf der Website der IB Sachsen-Anhalt oder des BMWK.

    Bild eines Ventilators einer Wärmepumpe

    Sachsen-Anhalt WOHNRAUM HERRICHTEN

    Das Förderprogramm Sachsen-Anhalt WOHNRAUM HERRICHTEN wurde von der Investitionsbank gestartet, zur Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden. 

    Förderkredit oder Zuschuss?

    Beim Förderprogramm WOHNRAUM HERRICHTEN handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

    Was wird gefördert?

    Zu den zuwendungsfähigen Maßnahmen der Förderung zählen Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in Wohngebäuden mit mind. drei Mietwohnungen. Insbesondere die Wärmedämmung, Maßnahmen eines Teilrückbaus, Fenstererneuerung, Verbesserung sanitärer Einrichtungen und Anschaffung barrierefreier Zugänge.

    Beim Heizungstausch ist ein hydraulischer Abgleich vorzunehmen. 

    Wer wird gefördert?

    Als Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger gelten Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnraum in Sachsen-Anhalt.

    Wie wird gefördert?

    Die Finanzierung erfolgt als Zuschuss mit maximal 10.000 € je Wohneinheit. Sofern es sich um Nachrüstungen oder den Austausch eines Aufzugs handelt, liegt die Maximalförderung bei 20.000 €.

    Fördervoraussetzungen 

    Bauvorhaben dürfen nicht vor der Zusage des Förderungszuschuss begonnen werden. Außerdem müssen alle Maßnahmen nach baulichen Vorschriften von einem Fachunternehmen durchgeführt werden. Bei den Bauvorhaben müssen Sie zudem von der Gemeinde nachweisen lassen, dass dies dem perspektivischen Wohnbedarf entspricht. Generell müssen Bauvorhaben immer dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit entsprechen und eine Gesamtfinanzierung muss sichergestellt sein.

    Antragstellung 

    Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme schriftlich bei der IB einzureichen. Alle Formulare und Dokumente können auf der Website der IB Sachsen-Anhalt heruntergeladen werden.

    Kumulierung möglich?

    Für dieses Förderprogramm herrscht Doppelförderungs- und Kumulierungsverbot.

    Alle Infos finden Sie auf der Website der IB Sachsen-Anhalt oder des BMWK.

    Hinweis:

    Die Wärmepumpe wird in diesem Förderprogramm nur indirekt (nicht als Einzelmaßnahme) im Rahmen der Gesamtmaßnahme mit gefördert.

    Im Programm IB-Förderdarlehen: Bau oder Erwerb einer neuen Immobilie die Neuerschaffung und der Ersterwerb von Eigenheimen und Eigentuswohnungen zur Selbstnutzung durch ein maximales Darlehen von 100.000 € gefördert. Für Kinder und Babys gibt es einen extra Bonus. Darlehensempfängerinnen und Empfänger sind Privatpersonen.

    Mehr zu diesem Förderprogramm finden Sie auf der Website der IB Sachsen-Anhalt.

    Das Programm IB-Förderdarlehen: Erwerb bestehender Immobilien ähnelt dem vorherigen Programm, jedoch geht es hier um den Erwerb bereits bestehenden Immobilie, die ggf. modernisiert werden muss. Auch hier werden Privatpersonen mit einer Darlehenssumme von maximal 100.000 € gefördert.

    Mehr Infos zu diesem Programm finden Sie auf der Website der IB Sachsen-Anhalt.

    Das IB-Wohneigentumsprogramm: Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum fördert Privatpersonen bei der Neuschaffung und beim Ersterwerb von Eigenheimen und Eigentumswohnungen. Darunter fallen auch ggf. notwendige Modernisierung für die Selbstnutzung. Die Darlehenssumme beträgt 20.000 € bis 100.000 € bei einer Laufzeit von 30 Jahren.

    Mehr Infos zu diesem Programm finden Sie auf der Website der IB Sachsen-Anhalt.

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    Fazit

    Die Wärmepumpenförderung in Sachsen.Anhalt bietet attraktive finanzielle Unterstützung für den Einsatz umweltfreundlicher Heiztechnologien. Durch die Förderprogramme können Hausbesitzer ihre Heizkosten senken, die Umwelt entlasten und einen Beitrag zur Energiewende leisten. Mit den verschiedenen Fördermöglichkeiten ist es einfacher denn je, auf eine effiziente und nachhaltige Wärmeversorgung umzusteigen.

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