Jetzt unverbindlich Verfügbarkeit in Ihrer Region prüfen!

Grey background
TÜV Saarland Logo
TÜV geprüfte Kundenzufriedenheit: Gut
Enpals Kundenzufriedenheit ist mit Note "Gut" durch den TÜV Saarland zertifiziert (SC45293). Die Zertifizierung wurde im Bereich Zufriedenheit über den gesamten Prozess anhand besonders strenger Kriterien geprüft. Das Zertifikat basiert auf einer repräsentativen Kundenzufriedenheitsanalyse. Weitere Informationen erhalten Sie HIER.
Grey background

Wärmepumpe Förderung Schleswig-Holstein 2023: Die Übersicht

Arrow down
Jetzt Ersparnis berechnen
Arrow down
Jetzt Ersparnis berechnen
Bundesland Schleswig-Holstein auf einer Deutschlandkarte markiert
Wärmepumpe Förderung Schleswig-Holstein: Das Wichtigste in Kürze
  • In der Regel werden die Förderprogramme über die Investitionsbank Schleswig-Holstein oder das Serviceportal Schleswig-Holstein abgewickelt
  • Das Programm Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger ist ein Zuschuss für Privatpersonen, der sich auf nicht-fossile Heizsysteme fokussiert
  • Das Programm Bürgerenergiefonds stellt Zuschüsse für Zusammenschlüsse aus mindestens sieben natürlichen Personen
  • Das Programm Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nachhaltige Wärmeversorgungssysteme bezuschusst juristische Personen für den Neu- und Ausbau von Wärmenetzen und Erneuerbaren Energien
  • In weiteren Förderprogrammen können Wärmepumpen indirekt gefördert werden, als Modernisierungsmaßnahme oder Eigentumsfinanzierung
  • Kumulierungen mit anderen Förderprogrammen sind in der Regel nur bedingt möglich

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine Förderung von Wärmepumpen

Die Förderung von Wärmepumpen spielt im Jahr 2023 eine immer wichtigere Rolle. Angesichts der dringenden Notwendigkeit, den Klimawandel einzudämmen und den CO2-Ausstoß zu reduzieren, setzt die Bundesregierung verstärkt auf umweltfreundliche Heizlösungen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf effizienten und nachhaltigen Wärmepumpen. Seit der Fortschreibung des Bundesprogramms Energieeffizienz in Gebäuden (BEG) im Juli 2022 wurde die Förderlandschaft vereinfacht.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist nun für Einzelmaßnahmen im Bereich der Wärmepumpenförderung zuständig (BEG EM), während die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ausschließlich Komplettsanierungen und Neubauten im Wohn- und Nichtwohngebäudebereich fördert (BEG WG und BEG NWG). Diese klare Aufteilung der Zuständigkeiten erleichtert das gesamte Förderverfahren erheblich und bietet den Antragstellern eine bessere Orientierung.

Neben den Förderprogrammen des Bundes wie dem BEG gibt es auch regionale Fördermöglichkeiten von Bundesländern, Städten oder Gemeinden für die Installation einer Wärmepumpe. Um die regionalen Förderprogramme optimal nutzen zu können, werden im folgenden Beitrag alle zusätzlichen Fördermöglichkeiten des Landes Schleswig-Holstein vorgestellt.

Weitere Informationen zur allgemeinen Förderung einer Wärmepumpe finden Sie in dem folgenden Artikel:

Wärmepumpe Förderung 2023 im Überblick

Symbolisierte Darstellung der Wärmepumpe Förderung

Förderprogramme für Wärmepumpen in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein gibt es eine Vielzahl von Förderprogrammen speziell für den Einbau und die Nutzung von Wärmepumpen. Diese Programme bieten finanzielle Anreize und Unterstützung, um den Umstieg auf umweltfreundliche Heizsysteme zu erleichtern. 

Förderprogramme im Überblick:

  • Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger
  • Bürgerenergiefonds
  • Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nachhaltige Wärmeversorgungssysteme
  • Weitere Fördermöglichkeiten
Gut zu wissen:

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein ist das zentrale Förderinstitut in Schleswig-Holstein. Hier fördert die Bank Unternehmen, Privatpersonen, Kommunen und öffentliche Einrichtungen in mehreren Bereichen, wie Energie und Umwelt, Immobilien und Infrastruktur, Wohnungsbau und Weiterbildung. Die Bank wurde in 2003 gegründet und hat mittlerweile ein Bilanzvolumen von über 20 Milliarden Euro.

Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger - Förderung nicht-fossiler Heizsysteme

Das Förderprogramm “Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger - Förderung nicht-fossiler Heizsysteme” fokussiert sich auf die Förderung von Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien. Hauptziel der Förderung ist es den Ausbau von Erneuerbaren Energien zu beschleunigen und die Abhängigkeit zu fossilen Brennstoffen verringern.

Förderkredit oder Zuschuss?

Beim Förderprogramm “Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger” handelt es sich um einen Zuschuss für Anlage, die bereits über die Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM) gefördert werden.

Was wird gefördert?

In diesem Förderprogramm werden nicht-fossile Heizsysteme gefördert. Darunter fallen Wärmepumpen, Solarkollektoranlagen, Biomasseheizungen und der Anschluss an das Wärmenetz.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden natürliche Personen mit Erstwohnsitz in Schleswig-Holstein, die Eigentümer*in von Bestandsgebäuden sind.

Wie wird gefördert?

Über den Zuschuss erhalten Sie 50% der förderfähigen Gesamtkosten. Dabei wurden Maximalbeträge festgelegt, die nicht überschritten werden:

  • Wärmepumpe 2.000 €
  • Solarkollektoranlage höchstens 900 €
  • Anschluss an ein Wärmenetz höchstens 500 €
  • Biomasseanlage höchstens 900 €

Fördervoraussetzungen 

Um die Förderung Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger beanspruchen zu können muss die geförderte Maßnahme in Schleswig-Holstein liegen und zum ersten Mal beantragt werden. Sie müssen nachweisen können, dass die Installation und Inbetriebnahme durch ein Fachunternehmen erfolgt. Außerdem besteht eine Zweckbindungsfrist von 5 Jahren. Im Zusammenhang zu den geförderten Gegenständen darf keine wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt werden.

Info:

Da es sich bei dem Zuschuss um eine Kopplung an das BEG handelt muss die Maßnahme den technischen Mindestanforderungen der BEG EM entsprechen und die Zuwendung für die BEG EM muss nach dem 30.12.22 beantragt worden sein.

Antragstellung 

Die Richtlinie ist am 16.01.2023 in Kraft getreten und ist bis zum 31.12.2026 befristet. Bis dahin erfolgt die Antragstellung ausschließlich online in drei Schritten:

  1. Antragsstellung für die BEG EM
  2. Beantragung des Förderprogramms Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger über das Serviceportal Schleswig-Holstein
  3. Nach Erhalt einer Antragsnummer muss ein BAFA-Zuwendungsbescheid eingereicht werden.

Kumulierung möglich?

Zur Beantragung des Förderprogramms ist eine Kumulierung mit dem BEG EM notwendig. Darüber hinaus kann es mit anderen Programmen kumuliert werden, solange beide Programme die erlauben und keine anderen Fördermittel ersetzt werden. 

Alle Informationen bezüglich des Förderprogramms finden Sie im Serviceportal Schleswig-Holstein wie auch auf der Website des BMWK.

Foto eines Elektrikers im Keller neben einem Heizkessel

Bürgerenergiefonds

Förderkredit oder Zuschuss?

Beim Programm “Bürgerenergiefonds” handelt es sich um einen Zuschuss für Verbände in Schleswig-Holstein. Dieses Risikokapital soll Zusammenschlüssen dabei helfen Bürgerenergieprojekte auszuarbeiten. 

Was wird gefördert?

Gefördert werden vorbereitende Maßnahmen für Bürgerenergieprojekte, die einen Beitrag zur Treibhausgasminderung leisten. Sektoren, die gefördert werden sind Erneuerbare Wärme, neue Mobilität, Erneuerbare Stromerzeugung, Energieeffizienz bei der Energienutzung und -versorgung von Gebäuden und Quartieren, wie auch die Digitalisierung im Energiesektor.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Zusammenschlüsse von mindestens 7 natürlichen Personen. Darüber hinaus können sich auch juristische Personen beteiligen. Der Erstwohnsitz dieser 7 Personen muss im Gemeindegebiet liegen, wo das Projekt durchgeführt wird.

Wie wird gefördert?

Um gefördert zu werden müssen Gesamtausgaben von mindestens 10.000 € bestehen. Der maximale Zuwendungsbetrag liegt bei 200.000 €. Die Zuwendung gilt als bedingt rückzahlbar und verzinslich. Die ersten zwei Jahre wird eine unverzinsliche Zuwendung gewährt. Ab Jahr drei der vollständigen Auszahlung wird verzinst. Ist das Projekt gelungen, muss der Zuwendungsbetrag zurückgezahlt werden.

Fördervoraussetzungen

Das Beanspruchen der Zuwendung ist nur möglich, wenn andere Fördermöglichkeiten der EU, des Bundes und anderer öffentlicher Zuwendungsgeber vorrangig in Anspruch genommen werden. Zum Zeitpunkt der Antragsstellung darf das Projekt noch nicht den Reifegrad erlangt haben. Grundsätzlich wird kein Projekt gefördert, dass widerum mehrere kleine Projekte fördert. Ausgenommen von dieser Regel sind Projekte, die nicht vergleichbar sind oder Projekte, bei denen andere Gesamtprojekte bereits realisiert worden sind. Außerdem muss eine detaillierte und nachvollziehbare Projektbeschreibung vorgelegt werden.

Übrigens:

Zu den Antragsunterlagen zählen mitunter eine Projektbeschreibung, ein Zeitplan, die Darstellung von Aufwendungen, Eigenleistungen und Maßnahmen, wie auch ein vorläufiger Finanzierungsplan.

Antragstellung 

Der Antrag muss vor Beginn des Projektes bei der IB.SH gestellt werden. Dem Antrag sind die entsprechenden Unterlagen über das Projekt beizulegen. Details dazu finden Sie auf der Seite der IB.SH.

Kumulierung möglich?

Die Beihilfe darf nicht mit anderen Beihilfen für dieselben förderbaren Aufwendungen kombiniert werden, wenn dadurch eine höhere Förderintensität erreicht wurde, als in den Vorschriften festgelegt.

Alle Informationen bezüglich des Förderprogramms finden Sie hier auf der Website der IB.SH. Weitere Details finden Sie auch auf der Website des BMWK.

Wärmepumpe von Enpal

Fossile Brennstoffe unterliegen extremen Preisschwankungen und sind für Hausbesitzer langfristig eine unsichere Lösung. Mit einer Wärmepumpe sind Sie sofort unabhängig und sparen bares Geld. Enpal macht Ihnen den Heizungswechsel so einfach wie möglich: Planung, Beantragung der staatlichen Förderung, Installation und Wartung sind im gewohnten Rundum-Sorglos-Paket von Enpal enthalten.
>> Jetzt Wärmepumpencheck machen

Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nachhaltige Wärmeversorgungssysteme

Das “Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nachhaltige Wärmeversorgungssysteme” ist ein von der Investitionsbank Schleswig-Holstein aufgelegtes Programm, um die Klimaschutzziele im Wärmesektor zu erreichen. Es baut auf das Landesprogramm Wirtschaft 2014 - 2020 auf.

Förderkredit oder Zuschuss?

Bei diesem Förderprogramm handelt es sich um einen Zuschuss für Unternehmen, Kommunen, Verbände und öffentliche Einrichtungen. 

Was wird gefördert?

In diesem Programm wird der Neubau und Ausbau von Wärmenetzen, wie auch der Einsatz erneuerbarer Energien in Wärmenetzen gefördert. Dazu zählen mitunter Energieerzeugungsanlagen auf Basis Erneuerbarer Energien, Wärmespeicher, wie auch externe Planungsleistungen Gasleitungen, Hausübergabestationen und Nebenanlagen.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Kommunen, öffentliche Einrichtungen (Körperschaften, Anstalten, Stiftungen), Unternehmen und Verbände. Dazu gehören juristische Personen nichtgewerblicher Art, die im öffentlichen Interesse handeln, wie kommunale Versorgungsunternehmen. Hinzu kommen Genossenschaften, private Stiftungen, Vereine und Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.

Wie wird gefördert?

Es wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gefördert mit einem Mindestzuwendungswert von 50.000 € und einem Höchstzuwendungswert von 1 Mio. € pro Projekt. Die Förderung einer energieeffizienten Erzeugungsanlage beträgt bis zu 45 % der beihilfefähigen Kosten. KMU erhalten maximal 50 %. Die Förderung kann nur einmal beansprucht werden.

Fördervoraussetzungen 

Vor der Zulassungen müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden. Besonderes Augenmerk wird auf die CO2-Einsparung im Vergleich zu konventionellen Lösungen geworfen. Das Netzwerk muss zudem mindestens zehn Dritte versorgen und ein Temperaturniveau von 95° nicht überschreiten. Auch die Wärmeverluste dürfen nicht über 20 % liegen, während die Wärmequelle zu mindestens 75 % aus Erneuerbaren Energien oder Abwärme bestehen muss. Diese und weitere Anforderungen müssen vom gesamten Netz und nicht nur von einem Teil davon erfüllt werden. Die ausführlichen Richtlinien und Rechtsgrundladen finden Sie auf der Seite der IB.SH.

Antragstellung 

Dieses Förderprogramm kann hier bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein beantragt werden: Zum Serviceportal Schleswig-Holstein 

Kumulierung möglich?

Das Projekt kann mit anderen staatlichen Beihilfen kumuliert werden, solange die Maßnahmen unterschiedliche Kosten betreffen. Betrifft die Kumulierung die gleichen Kosten, so darf der höchste Beihilfebetrag nach der AGVO nicht überschritten werden

Alle Informationen bezüglich des Förderprogramms finden Sie hier auf der Website der IB.SH. Weitere Details finden Sie auch auf der Website des BMWK.

Foto einer Enpal Wärmepume im Garten

Weitere Fördermöglichkeiten:

Über diese Fördermöglichkeiten hinaus bietet das Land Schleswig-Holstein weitere Förderprogramme an, die indirekt Wärmepumpen fördern:

Das Förderprogramm Energetische Stadtsanierung ist eine Ko-Förderung, welche das KfW Programm 432 bezuschusst. Das Programm besteht somit aus 75 % KfW-Förderung und 15 - 20 % Landesförderung und richtet sich an Kommunen und deren unselbstständige Eigenbetriebe. Mehr dazu finden Sie auf der Website der IB.SH.

Das Förderprogramm IB.SH Effizienzhaus ist ein Ergänzungsdarlehen, welches 40 % der Gesamtkosten von Immobilienfinanzierung trägt. Die Höchstförderung beträgt 150.000 €. Das Programm richtet sich an Privatpersonen als Eigentümer*innen einer selbst genutzten Immobilien. Mehr dazu finden Sie auf der Website der IB.SH.

Das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KlnvFG) fördert die energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur. Bei diesem Programm handelt es sich um einen Zuschuss für Kommunen bis Ende 2025. Mehr dazu finden Sie auf der Website der IB.SH oder auf der Website des BMWK.

Im Förderprogramm IB.SH Immoflex wird mitunter auch die Modernisierung von Immobilien in Schleswig-Holstein gefördert. Gefördert werden Privatpersonen, die Eigentümer*innen einer selbst genutzten Immobilie sind. Mehr dazu finden Sie auf der Website der IB.SH. Auch das Programm IB.SH WEGfinanz fördert private Wohnungseigentümer anhand eines Darlehens bei Modernisierungs- und Sanierungsvorhaben. Mehr dazu finden Sie hier.

Fazit

Die Wärmepumpenförderung in Schleswig-Holstein bietet attraktive finanzielle Unterstützung für den Einsatz umweltfreundlicher Heiztechnologien. Durch die Förderprogramme können Hausbesitzer ihre Heizkosten senken, die Umwelt entlasten und einen Beitrag zur Energiewende leisten. Mit den verschiedenen Fördermöglichkeiten ist es einfacher denn je, auf eine effiziente und nachhaltige Wärmeversorgung umzusteigen.

Wärmepumpe von Enpal

Die Wärmepumpe von Enpal bietet Ihnen mehr Unabhängigkeit, langfristig geringere Energiekosten und eine grünere Zukunft. Sie erhalten hochwertige Wärmepumpen von Bosch und Daikin ab 15.500 € als Komplettlösung inklusive Lieferung und Montage. Die deutschlandweite Verfügbarkeit und eine kurze Installationszeit von durchschnittlich vier Wochen machen die Wärmepumpe von Enpal besonders attraktiv. Investieren Sie in eine Enpal Wärmepumpe und profitieren Sie von den Vorteilen einer effizienten und umweltfreundlichen Heizung. 

Grey background
Grey background
Davon müssen andere auch erfahren?
Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?