
Allgemeine Förderung von Wärmepumpen
Die Förderung von Wärmepumpen spielt im Jahr 2023 eine immer wichtigere Rolle. Angesichts der dringenden Notwendigkeit, den Klimawandel einzudämmen und den CO2-Ausstoß zu reduzieren, setzt die Bundesregierung verstärkt auf umweltfreundliche Heizlösungen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf effizienten und nachhaltigen Wärmepumpen. Seit der Fortschreibung des Bundesprogramms Energieeffizienz in Gebäuden (BEG) im Juli 2022 wurde die Förderlandschaft vereinfacht.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist nun für Einzelmaßnahmen im Bereich der Wärmepumpenförderung zuständig (BEG EM), während die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ausschließlich Komplettsanierungen und Neubauten im Wohn- und Nichtwohngebäudebereich fördert (BEG WG und BEG NWG). Diese klare Aufteilung der Zuständigkeiten erleichtert das gesamte Förderverfahren erheblich und bietet den Antragstellern eine bessere Orientierung.
Neben den Förderprogrammen des Bundes wie dem BEG gibt es auch regionale Fördermöglichkeiten von Bundesländern, Städten oder Gemeinden für die Installation einer Wärmepumpe. Um die regionalen Förderprogramme optimal nutzen zu können, werden im folgenden Beitrag alle zusätzlichen Fördermöglichkeiten des Landes Thüringen vorgestellt.
Weitere Informationen zur allgemeinen Förderung einer Wärmepumpe finden Sie in dem folgenden Artikel:
Wärmepumpe Förderung 2023 im Überblick

Förderprogramme für Wärmepumpen in Thüringen
In Thüringen gibt es eine Vielzahl von Förderprogrammen speziell für den Einbau und die Nutzung von Wärmepumpen. Diese Programme bieten finanzielle Anreize und Unterstützung, um den Umstieg auf umweltfreundliche Heizsysteme zu erleichtern.
Förderprogramme im Überblick:
- Bürgerenergiefonds
- Greeen invest
- Klima invest
- Weitere Fördermöglichkeiten
Bürgerenergiefonds - Förderung von Bürgerernergieprojekten
Bei der Richtlinie Bürgerenergiefonds handelt es um ein Förderprogramm des Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz. Hier werden Bürgerenergieprojekte in der Planungs- und Startphase unterstützt. Das Programm läuft am 30.06.2024 aus.
Förderkredit oder Zuschuss?
Bei dem Förderprogramm handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Form von Anteilsfinanzierung zur Projektfinanzierung.
Was wird gefördert?
Es werden Bürgerenergieprojekte in der Planungs- und Startphase aus folgenden Sektoren gefördert:
- Erneuerbare Stromerzeugung
- Erneuerbare Wärme
- Energieeffizienz bei der Energienutzung und -versorgung von Gebäuden und Quartieren
- Neue Mobilität
- Digitalisierung im Energiesektor
Die Projekte sollen einen Beitrag zur Treibhausgasminderung leisten. Zuwendungsfähig sind alle dafür notwendigen Ausgaben, die nicht bereits von anderen Finanzierungen gedeckt sind.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Genossenschaften und Projektgesellschaften. Eine Genossenschaft besteht aus mindesten sieben natürlichen Personen mit Erstwohnsitz im unmittelbaren Gebiet, in dem das Projekt umgesetzt wird. .
Wie wird gefördert?
Die Förderung wird nach den Ausgaben berechnet: Der Fördersatz liegt bei bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der höchstmögliche Förderbetrag liegt bei 200.000 €, sofern die Gesamtausgaben bei mindestens 10.000 € liegen.
Fördervoraussetzungen
Zu den Fördervoraussetzungen gehören folgende Punkte: Der Projektstandort muss in Thüringen liegen und das Projekt darf erst mit der Erteilung des Zuwendungsbescheids beginnen. Ein frühzeitiger Projektstart kann jedoch beantragt werden. Außerdem muss bei der Beantragung ein detaillierte Projektbeschreibung vorgelegt werden.
Antragstellung
Die Antragsstellung erfolgt schriftlich an die Thüringer Aufbaubank. Die Unterlagen finden Sie auf der Website der Aufbaubank.
Kumulierung möglich?
Doppelförderungen sind nicht möglich. Zuwendungen werden nur gewährt, wenn andere Förderprogramme nicht zur Verfügung stehen oder nicht genutzt werden können.
Mehr Infos zu diesem Förderprogramm finden Sie auf der Website der Aufbaubank.
Greeen invest - Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen (Beratung und Investition)
Das Förderprogramm Greeen invest fördert Energieberatung und energetische Investitionen von Unternehmen. Das Programm soll Energieeffizienzmaßnahmen in Unternehmen unterstützen, um CO2-Emissionen zu verringern. Das Ziel liegt darin das Erreichen der Energie- und Klimaschutzziele in Thüringen voranzutreiben. Das Förderprogramm endet am 31.12.2023.
Förderkredit oder Zuschuss?
Bei dem Förderprogramm handelt es sich um ein Zuschuss in Form einer De-minimis-Beihilfe. Die Höhe des Zuschusses wird nach Projektart berechnet.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Energieberatungen - dazu zählen Situationsanalysen, Projektbegleitungen bei der Umsetzung der Maßnahmen sowie Erfolgskontrollen und Nachoptimierungen. Darüber hinaus können Unternehmen bei der Vorbereitung auf Contractingsverträge beraten und begleitet werden. Aus dieser Beratung geht ein Abschlussbericht hervor, in dem Investitionen zur Optimierung von Prozessen empfohlen werden können. Diese können ebenfalls mit einem Zuschuss gefördert werden.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Wie wird gefördert?
Die Höhe der Förderung erfolgt prozentual je nach Beanspruchung:
Messtechnisch gestützte Beratung:
Außerdem können bis zu 80 % der Ausgaben für Messtechnik gefördert werden. Insgesamt maximal 2.500 €.
Contracting-Beratung:
Bei der Contracting Beratung können bis zu 80 % des Beratungshonorars bezuschusst werden. Die höchstmögliche Fördersumme liegt bei 640 € pro Tagwerk und insgesamt 1.920 €.
Investitionszuschüsse:
Investitionszuschüsse für Unternehmen werden ebenfalls bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst. Die höchstmögliche Fördersumme legt die Deminimis-Grenze fest.
Fördervoraussetzungen
Um die Förderung zu erhalten muss der Empfänger ein KMU sein mit Projektsitz in Thüringen. Unternehmen “in Schwierigkeiten”, wie auch landwirtschaftliche Betriebe und Freiberufler werden nicht gefördert. Zudem darf das Vorhaben bei Antragsstellung noch nicht gestartet sein. Der*die Fachberater*in muss in der Datenbank der Aufbaubank gelistet sein und Anbieter*innen zur Umsetzung der Maßnahmen müssen als fachkundig und leistungsfähig gelten. Es müssen zudem mindestens 3 Angebote zur Umsetzung geben.
Antragstellung
Die einzureichenden Dokumente und Unterlagen finden Sie auf der Seite des Förderprogramms. Der Antrag kann online über die Website der Aufbaubank gestellt werden. Zum Förderportal
Kumulierung möglich?
Bei diesem Förderprogramm besteht grundsätzlich Kumulierungsverbot. Es dürfen keine weiere öffentlichen Mittel eingesetzt werden.

Klima Invest - Kommunale Klimaschutz- und Klimafolgenanpassungsmaßnahmen
Das Förderprogramm Klima Invest ist ein Programm der Thüringer Aufbaubank und zielt darauf ab Projekte und Investitionen zu fördern, die einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, mitunter durch den Einsatz von erneuerbaren Energien und innovativen Technologien. Das Förderprogramm endet am 31.12.2023.
Förderkredit oder Zuschuss?
Bei dem Förderprogramm Klima Invest handelt es sich um einen nichtrückzahlbaren Zuschuss als Anteilsfinanzierung.
Was wird gefördert?
Gefördert wird in zwei Kategorien: Maßnahmen für den Bereich Klimaschutz und den Bereich der Anpassung an die Folgen des Klimawandels.
Im folgenden sind einige Maßnahmen gelistet, die im Bereich Klimaschutz gefördert werden:
- Einstiegspakete, wie externe Beratungen und Leistungen
- Klimaschutzpakete
- konzeptionelle Klimaschutzmaßnahmen, wie Strategien, Studien, Energiekonzepte, Wärmekonzepte etc.
- Konzepte zur energetischen Modernisierung der Straßenbeleuchtung, wie auch Außen- und Straßenbeleuchtung
- Externe Leistungen wie Klimaschutzmanagement, Energiemanagementsysteme, Mobilitätsmanagement
- gebäudetechnische Investitionen z.B. zum Einsatz erneuerbarer Energien
- Investitionen in die Infrastruktur, u.a. intelligente Verkehrssteuerung, nachhaltige Mobilität, technische Effizenzmaßnahmen bei Abwasser-, Klär- und Trinkwasseranlagen
Im folgenden sind einige Maßnahmen gelistet, die im Bereich Anpassung an die Folgen des Klimawandels gefördert werden:
- Einstiegspakete, wie externe Beratungen und Leistungen
- Klimaanlagen, Studien, Konzepte etc., wie z. B. Hitzeaktionspläne
- Kompetenzaufbau der eigenen Organisation, z B. Beratungen, Weiterbildungen, Öffentlichkeitsarbeit etc.
- Investitionen an Gebäuden und Liegenschaften, z. B. Gebäudeverschattung, passive Kühlung, Rückhalteflächen, Anlagen für Starkregenaufnahme, Umsetzung von Hitzeaktionsplänen, Bepflanzungen etc.
Die komplette Übersicht der förderfähigen Maßnahmen und Fördersätze finden Sie im Richtliniendokument der Aufbaubank.
Wer wird gefördert?
Förderungsberechtigt sind Gemeinden, Verbände, Kommunen und Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen und Träger der freien Wohlfahrtspflege.
Wie wird gefördert?
Je nach Einrichtung und Fördergegenstand fallen die prozentualen Fördersummen unterschiedlich hoch aus.
Die Förderungsbeiträge liegen zwischen 20 % (Außenbeleuchtung zum Klimaschutz) und 100 % (Einstiegspakete der Klimafolgenanpassung). Die höchsten Förderungsbeiträge stehen Gemeinden, Landkreisen, Eigenbetrieben und Zweckverbänden zu. Kirchlichen und gemeinnützigen Körperschaften, wie auch öffentlichen Einrichtungen steht bei manchen Fördergegenständen, wie einigen infrastrukturelle Maßnahmen, keine Förderung zu.
Im Folgenden ist eine Auswahl der Fördersätze gelistet. Die vollständige Liste finden Sie auf der offiziellen Website des Förderprogramms.
Um die Förderung beanspruchen zu können müssen die zuwendungsfähigen Ausgaben bei mindestens 7.500 € liegen, ausgenommen bei den Einstiegspaketen. Die Höchstfördersumme liegt bei 200.000 € pro Förderfall.
Fördervoraussetzungen
Um die Fördersummen beanspruchen zu können muss das Projekt ein paar Voraussetzungen erfüllen können:
Das Projekt muss sich in Thüringen befinden und dessen Durchführung, Abrechnung und Gesamtfinanzierung muss ordnungsgemäß gesichert und gewährleistet sein. Die Anlagen müssen technische Mindeststandards erfüllen.Gegebenenfalls muss eine Aufgabenbeschreibung der Personalstelle vorgelegt werden.
Antragstellung
Die Antragsstellung erfolgt schriftlich an die Thüringer Aufbaubank. Antragsformulare und Dokumenten finden Sie auf der Website der Aufbaubank.
Kumulierung möglich?
Das Förderprogramm Klima Invest kann mit anderen Förderprogrammen, außer mit Mitteln aus anderen Programmen des Landes Thüringen, kumuliert werden. Andere Fördermöglichkeiten sind vorrangig auszuschöpfen. Doppelförderungen sind ausgeschlossen. Klima Invest ist jedoch auch als Ergänzung zu Bundesförderprogrammen vorgesehen.
Weitere Fördermöglichkeiten:
Das Förderprogramm Dekarbonisierungsbonus Thüringen der Förderbank Thüringen richtet sich an KMU, denen dabei geholfen werden soll sich von fossilen Rohstoffen abzuwenden. Es werden klimaneutrale Betriebsprozesse, der Aufbau von kreislaufsystemen sowie Beratungen und Schulungen gefördert. Von dieser Förderung sind jedoch viele KMU ausgeschlossen, beispielsweise Unternehmen im landwirtschaftlichen Sektor, Callcenter, Aus- und Weiterbildungseinrichtungen und Unternehmen in der Freizeitwirtschaft. Gefördert werden bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Höchstmögliche Förderbetrag liegt bei 15.000, solange die Ausgaben zwsichen 5.000 € und 150.000 € liegen. Das Förderprogramm besteht noch bis Ende 2023.
Mehr zu diesem Förderprogramm finden Sie hier: Dekarbonisierungsbonus Thüringen
Das Förderprogramm GreenInvest Ress der Förderbank Thüringen richtet sich ebenso an KMU, wie auch an kommunale Unternehmen. Gefördert werden Maßnahmen, welche die Ressourcenschonung und -effizienz von Thüringer Unternehmen unterstützen. Dazu gehören Beratungen, Investitionsvorhaben und modellhafte Vorhaben inklusive deren Machbarkeitsstudien. Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 60 %. Bei Investitionsvorhaben beträgt der Zuschuss maximal 300.000 €, bei Demonstrationsvorhaben maximal 500.000 €. Das Förderprogramm besteht vorerst noch bis zum 30.06.2024
Mehr zu diesem Förderprogramm finden Sie hier: GreenInvest Ress
Fazit
Die Wärmepumpenförderung in Thüringen bietet attraktive finanzielle Unterstützung für den Einsatz umweltfreundlicher Heiztechnologien. Durch die Förderprogramme können Hausbesitzer ihre Heizkosten senken, die Umwelt entlasten und einen Beitrag zur Energiewende leisten. Mit den verschiedenen Fördermöglichkeiten ist es einfacher denn je, auf eine effiziente und nachhaltige Wärmeversorgung umzusteigen.
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